Häufige Fragen zur Privatleistung
Du möchtest Unterstützung im Alltag, unkompliziert und ohne Papierkram? Das geht bei uns auch als Privatzahler. Wir erklären dir kurz und verständlich, wer unsere Leistungen privat buchen kann, was sie kosten und wie das bei uns funktioniert.
Die private Zahlung ist für alle, die unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Manche Menschen möchten einfach schnell und unkompliziert Hilfe, ohne sich mit Anträgen und Pflegekassen auseinanderzusetzen. Auch das ist bei uns möglich.
Den genauen Stundensatz für deine individuelle Situation besprechen wir gerne persönlich mit dir.
Mobil: +49 155 653 133 30
Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
www.mobilealltagshilfe-schoenfeld.com/kontakt
Dieselben Leistungen, die wir auch über die Pflegekasse anbieten:
- Begleitung beim Einkaufen, zu Arzt- oder Behördenterminen
- Fahrdienste zu Terminen des täglichen Lebens
- Gesellschaft und Gespräch – gegen Einsamkeit
- Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
- Unterstützung bei Briefen, Formularen und Behördenpost
- Botengänge, z. B. zur Apotheke
- Entlastung pflegender Angehöriger durch Übernahme der Betreuung
Ja. Wenn du im Laufe der Zeit einen Pflegegrad beantragst und erhältst, können wir unsere Leistungen ab diesem Zeitpunkt über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch mit deiner Pflegekasse abrechnen. Wir begleiten dich gerne dabei.
Das kann sich sehr lohnen. Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen dir monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag zu, bei Pflegegrad 2 und höher sogar deutlich mehr über den Umwandlungsanspruch.
Gerne erklären wir dir in einem persönlichen Gespräch, ob und wie sich ein Antrag für dich rechnet.
Mobil: +49 155 653 133 30
Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
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Nein. Du musst die Verhinderungspflege nicht im Voraus beantragen. Du kannst den Antrag auf Erstattung auch nachträglich stellen – allerdings nur bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf die Pflege folgt. Wer also im Jahr 2026 Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, muss den Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2027 einreichen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 39 Absatz 1 SGB XI www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
Ganz einfach:
- Du rufst uns an oder schreibst uns. (aktuell bieten wir noch keine Online-Buchungen an)
- Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung du brauchst und wie oft.
- Wir kommen zu dir – verlässlich und persönlich.
- Du erhältst eine Rechnung für die erbrachten Leistungen.
Das besprechen wir gerne individuell mit dir. Ruf uns einfach an.
Mobil: +49 155 653 133 30
Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
www.mobilealltagshilfe-schoenfeld.com/kontakt
Bürgertelefon Pflegeversicherung (kostenlos, bundesweit):
Telefon: 030 340 60 66-02
Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege
Seniorenberatung der Stadt Kempten (offizielle kommunale Anlaufstelle):
Anschrift: Rathausplatz 22, 87435 Kempten
Telefon: 0831 252 58 128
www.kempten.de/Seniorenberatung.html
Fachstelle für pflegende Angehörige – Caritas Kempten-Oberallgäu:
Anschrift: Adenauerring 39, 87439 Kempten
Telefon: 0831 697 20 768
www.caritas-allgaeu.de/pflege/beratung/fachstelle-fuer-pflegende-angehoerige-kempten
Wir helfen dir gerne weiter – persönlich und einfach.
Mobil: +49 155 653 133 30
Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
www.mobilealltagshilfe-schoenfeld.com/kontakt