Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung? Wenn ja, wie kannst du sie nutzen? Wir erklären dir kurz und verständlich, was der Entlastungsbetrag ist, wer ihn bekommt und wie du ihn ganz unkompliziert über uns einsetzen kannst.
Wenn du einen anerkannten Pflegegrad hast und zu Hause lebst, steht dir monatlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro zu. Das Geld ist zweckgebunden – es dient dazu, deinen Alltag leichter zu machen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Gesetzliche Grundlage:
§ 45b SGB XI www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Alle, die zu Hause leben und einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben. Voraussetzung ist außerdem, dass du in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt hast oder familienversichert warst.
Den Entlastungsbetrag musst du nicht extra beantragen – der Anspruch entsteht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit – Antragsverfahren
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun
Kein Problem. Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Du kannst sie ins erste Halbjahr des nächsten Jahres übertragen – also bis spätestens 30. Juni.
Gesetzliche Grundlage:
§ 45b Absatz 1 SGB XI www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Ja. Wir sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI durch das bayerische Landesrecht anerkannt. Das bedeutet: Du musst nichts vorstrecken und keine Rechnungen selbst einreichen.
Wir reichen die Rechnung direkt bei deiner Pflegekasse ein – die Erstattung bis zu 131 Euro monatlich erfolgt direkt an uns. Für dich entsteht kein Aufwand und in der Regel keine Zusatzkosten.
Gesetzliche Grundlage:
§ 45a SGB XI www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/basisinformationen/entlastungsbetrag-nach-45b-sgb-xi
Folgende Leistungen dürfen wir als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI erbringen und über den Entlastungsbetrag abrechnen:
- Begleitung beim Einkaufen, zu Arzt- oder Behördenterminen
- Fahrdienste zu Terminen des täglichen Lebens
- Gesellschaft und Gespräch – gegen Einsamkeit
- Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
- Unterstützung bei Briefen, Formularen und Behördenpost
- Botengänge, z. B. zur Apotheke
- Entlastung pflegender Angehöriger durch Übernahme der Betreuung
Gesetzliche Grundlage:
§ 45a SGB XI www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
Wir sind kein Pflegedienst. Körperbezogene Pflegemaßnahmen, medizinische Leistungen und handwerkliche Tätigkeiten gehören nicht zu unserem Angebot – das ist gesetzlich so geregelt.
Den Antrag stellst du direkt bei deiner Pflegekasse – die gehört zu deiner Krankenkasse. Ein Anruf reicht aus, auch eine kurze schriftliche Nachricht mit dem Wunsch nach Pflegeleistungen gilt bereits als Antrag. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Begutachtungstermin bei dir zu Hause. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid erteilen.
Wichtig: Bitte eine Pflegeperson, beim Begutachtungstermin dabei zu sein.
Offiziell:
Bundesministerium für Gesundheit – So stellst du deinen Erstantragwww.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun
Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung
Auch ohne Pflegegrad kannst du unsere Leistungen als Privatleistung nutzen. Wir beraten dich gerne beim Antrag.
Ganz einfach – du musst dich um fast nichts kümmern:
- Du nimmst unsere Leistung in Anspruch.
- Wir stellen die Rechnung aus und reichen sie direkt bei deiner Pflegekasse ein.
- Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zu 131 Euro monatlich an uns.
- Du unterschreibst einmalig eine Abtretungserklärung – das war's.
Bürgertelefon Pflegeversicherung (kostenlos, bundesweit):
Telefon: 030 340 60 66-02
Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege
Seniorenberatung der Stadt Kempten (offizielle kommunale Anlaufstelle):
Anschrift: Rathausplatz 22, 87435 Kempten
Telefon: 0831 252 58 128
www.kempten.de/Seniorenberatung.html
Fachstelle für pflegende Angehörige – Caritas Kempten-Oberallgäu:
Anschrift: Adenauerring 39, 87439 Kempten
Telefon: 0831 697 20 768
www.caritas-allgaeu.de/pflege/beratung/fachstelle-fuer-pflegende-angehoerige-kempten
Wir helfen dir gerne weiter – persönlich und einfach.
Mobil: +49 155 653 133 30
Weitere Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
www.mobilealltagshilfe-schoenfeld.com/kontakt